17.08.2015

Waldorf Frommer Rechtsanwälte versenden weiterhin zahlreiche Abmahnungen, unter anderem im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, deren Gegenstand unerlaubte Tauschbörsen-Nutzung im Internet ist.

Der Anwaltskanzlei Wienen, Fachanwaltskanzlei für Urheber- und Medienrecht, liegt eine Abmahnung zur Bearbeitung vor, in der die Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen des Vorwurfs illegalen Filesharings und Rechtsverletzung an dem Film “Urlaubsreif” die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815 Euro fordern.

Was ist zu tun?

Behalten Sie einen kühlen Kopf und bleiben Sie ruhig. Suchen Sie in der Frist, die in dem Abmahnschreiben gesetzt ist, anwaltlichen Rat. Die Abmahnung zu ignorieren, kann zu weiteren Kosten  – etwa durch ein Gerichtsverfahren  – führen. Auf der anderen Seite ist auch von dem Unterzeichnen der in der Abmahnung enthaltenen Unterlassungserklärung abzuraten – damit ist u.a. ein Schuldanerkenntnis verbunden.

Zunächst gilt es in der Beratung zu klären, ob die Abmahnforderungen im Einzelfall begründet sind bzw. welchen Hintergrund die Abmahnung hat – und ob Abmahnforderungen zurückgewiesen oder reduziert werden können.

Die Rechtsprechung hat sich inzwischen erfreulicher Weise in vielfältiger Hinsicht zu Gunsten Abgemahnter entwickelt. So gibt es zahlreiche neue Entscheidungen, die im Einzelfall zur Zurückweisung von Abmahnforderungen oder zur Reduzierung der Zahlungsforderung vorgetragen werden können.

Weitere Informationen finden Sie dazu hier auf dem Medienrechtsportal der Anwaltskanzlei Wienen, www.medienrechtfachanwalt.de.

Spezialisiertes Anwaltswissen

Die umfangreiche Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen, www.kanzlei-wienen.de, weitere Informationen.

Die Anwaltskanzlei Wienen bietet ihren Mandanten

  • spezialisiertes Wissen, Fachanwaltschaft Urheber- und Medienrecht
  • jahrelange Erfahrung in Filesharing-Fällen
  • faire Pauschalpreise, schnelle Beratung und Vertretung in Eilfällen, bundesweite Tätigkeit

 

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, setzt Rechtsanwältin Wienen, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, ihr spezialisiertes Wissen gerne für Sie ein.

Bitte wenden Sie sich dazu an: Telefon 030 – 390 398 80,

oder fragen Sie per Online-Formular unverbindlich an.

Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht

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