30.09.2015

635.000 Euro Schadensersatz muss Axel Springer an Kachelmann zahlen: Ein Rekordbetrag im deutschen Presserecht. Heute hat Landgericht Köln in seinem Urteil vom 30.09.2015, Az. 28 O 2/14, 28 O 7/14 damit den höchsten Schmerzensgeldbetrag angesetzt, der jemals in solchen Fällen zugesprochen wurde.

Schmerzensgeldforderungen wegen persönlichkeitsrechtsverletzender Berichterstattung von Springer während des Vergewaltigungsprozesses gegen Kachelmann waren Gegenstand des Urteils.

Presseberichten zufolge wollen beide Seiten in Berufung gehen.

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Springer-Verlag muss Kachelmann Rekord-Schmerzensgeld zahlen, Beitrag auf sueddeutsche.de vom 30.09.2015

Update vom 12.07.2016

Das LG Köln hatte in erster Instanz in seinem oben genannten Urteil vom 30.09.2015, Az. 28 O 2/14, 28 O 7/14 wegen 38 Fällen insgesamt einen Betrag von 635.000 Euro ausgeurteilt. Beide Seiten hatten Berufung eingelegt.

Das OLG Köln hat diesen Betrag auf insgesamt 395.000 Euro herabgesetzt, Entscheidungsdatum: 12.07.2016, Aktenzeichen: 15 U 175/15.

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